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Energieberatung für Ihren Landwirtschaftsbetrieb
Sparen Sie Strom und Geld!
Förderprogramm Wärmepumpenboiler
Energieeffiziente Warmwasseraufbereitung in Milchviehbetrieben
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Seit Anfang 2023 können die Kreditkassen wieder Photovoltaikanlagen mit zinslosen Krediten unterstützen.
Es werden nur Anlagen unterstützt, die maximal 200 % des landwirtschaftlich bedingten Eigenbedarfs produzieren. Bei grösseren Anlagen wird der Kredit linear reduziert.
Es können nur Betriebe Beiträge erhalten, welche die allgemeinen Voraussetzungen für Investitionshilfen erfüllen. Diese sind beispielsweise Ausbildungsanforderung, Grösse über 1 SAK, ÖLN erfüllt, usw.
Für eine oben beschriebene PV-Anlage kann ein Investitionskredit von 50 % der Investitionskosten ausgelöst werden. Beiträge werden nur für Bauten, Anlagen und Einrichtungen ausgerichtet, die nicht über andere Förderprogramme des Bundes wie die kostenorientierte Einspeisevergütung gefördert werden.
Für Fragen zum Investitionskredit «Photovoltaikanlage» wenden Sie sich direkt an die Kreditkasse Ihres Kantons.
Link zur Anhang 3.4.2 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV)
Die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie entspricht selten dem Strombedarf eines Betriebes. Um die Eigenversorgung zu verbessern, braucht es eine Speicheranlage. Die Strukturverbesserungsverordung des Bundes sieht eine Förderung dieser Technik vor.
Die Grösse des Speichers muss auf den Bedarf des landwirtschaftlichen Betriebes ausgelegt sein und der gespeicherte Strom aus betriebseigener, erneuerbarer Energiequelle stammen.
Es können nur Betriebe Beiträge erhalten, welche die allgemeinen Voraussetzungen für Investitionshilfen erfüllen. Diese sind beispielsweise Ausbildungsanforderung, Grösse über 1 SAK, ÖLN erfüllt, usw.
Bund und Kanton tragen je 25 % der Speicher- und Installationskosten.
Diese Beiträge à fonds perdu können nur ausgelöst werden, wenn der Kanton seinen Beitrag beisteuern kann.
Die Kantone sind bestrebt, mit Ihrem Anteil die Bundesgelder auszulösen. Dies hängt aber davon ab, wie viel Beiträge andere landwirtschaftliche Projekte schon benötigen.
So kann es passieren, dass zurzeit in einem Kanton diese Förderung nicht zur Verfügung steht.
Für Fragen zur Investitionshilfe "Energiespeicher" wenden Sie sich direkt an die Kreditkasse Ihres Kantons.
Link zum Anhang 3.4.1 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV)
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