Photovoltaikanlagen ab 100 kWp müssen vor dem 30.06.2018 ihr Wahlrecht ausüben!

Anlagebetreiber von Photovoltaikanlagen mit 100 kWp und grösser, und auch Projektanten, welche bisher eine Anlage grösser 100 kWp nur geplant und angemeldet haben, haben ein Schreiben der Firma Pronovo erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihr Wahlrecht gemäss neuem Energiegesetz auszuüben.