Potenziale erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft

Das nutzbare Potenzial an erneuerbaren Energien, welches aus der Schweizer Landwirtschaft bis 2030 für die Energieerzeugung gewonnen werden kann, beträgt 2‘100 GWh/a für den Strom und 1‘300 GWh/a für die Wärme.

Landwirtschaftliche Stromproduktion

Die landwirtschaftliche Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen (Grafik 1). Besonders stark zugenommen hat die Stromproduktion aus Sonnenenergie. Sie stieg in sechs Jahren von etwa 50 GWh/a im Jahr 2011 auf über 400 GWh/a im Jahr 2017 (Grafik 1). Von 2011 bis 2015 konnte mit Ausnahme eines leichten Rückgangs im Jahr 2014 jährlich eine höhere Zunahme des produzierten Stroms aus Sonnenenergie durch landwirtschaftliche Photovoltaikanlangen erzielt werden (Grafik 2).

Die höchste Zunahme wurde 2015 erreicht. 2016 ging der Anteil zusätzlich produzierten Sonnenstroms, aufgrund der wachsenden Unsicherheit bezüglich Weiterführung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV), verglichen mit dem Vorjahr stark zurück. Auch 2017 war diese Unsicherheit noch erkennbar, denn es kam zu einer erneut kleineren Zunahme bei der landwirtschaftlichen Stromproduktion aus Sonnenenergie.

Bei Biogasanlagen legte die Landwirtschaft stetig zu und erzielt daraus mittlerweile jährlich über 110 GWh Strom (Grafik 1). Die Biogasanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da entstehendes Methangas aus der anaeroben Vergärung der Hofdünger genutzt wird und die Emissionen dadurch reduziert werden. Doch auch hier sind negative Folgen der fehlenden Fördermittel zu erkennen und die Zunahme fiel 2017 geringer aus als im Vorjahr.

Grafik LW ee Stromproduktion 2017

 Grafik 1: Landwirtschaftliche erneuerbare Stromproduktion Schweiz

Grafik Zunahme erneuerbare Stromproduktion 2017

 Grafik 2: Jährliche Zunahme der erneuerbaren Stromproduktion aus der Schweizer Landwirtschaft

Auswirkungen Energiestrategie 2050 auf die Landwirtschaft

Der Ausbau und Verbrauch von erneuerbaren Energien ist aufgrund der Energiestrategie 2050 ab 2018 neu geregelt. Für die Landwirtschaft mit einem Ausbaupotential von rund 2‘100 GWh/Jahr bis 2030 beim Strom ergibt sich dadurch in eine neue Ausgangslage.

Neue Sonnen- und  Windenergieanlagen können nur noch bis Ende 2022 für 15 Jahre, Biogasanlagen für 20 Jahre ins Fördersystem (KEV) aufgenommen werden. Dabei werden Photovoltaikanlagen (PV) grösser als 100 kWp beschränkt – der Reihenfolge des Gesucheinreichdatum nach (max.  Juni 2012) - in die KEV aufgenommen. Alle übrigen PV-Anlagen können als Unterstützung Einmalvergütung beantragen, wobei hier mit Wartezeiten von mindestens 1 ½ Jahren gerechnet werden muss (PV-Anlagen >100 kWp 2 - 3 Jahre).

Die Vorgaben zum Eigenverbrauch auf dem Bauernhof und benachbarten Grundstücken von selber produziertem Strom (z.B. Photovoltaik) wird mit den neuen Gesetzen klarer geregelt. Neben den limitierten KEV-Anlagen bietet die neue Ausgangslage durch den Eigenverbrauch landwirtschaftlicher Stromproduktion wohl die attraktivste Ausbaumöglichkeit.

Wichtigste Neuerungen im Energierecht ab 2018

27.11.2018: Abbau der Wartelisten

Weiterführende Informationen

 

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