Erneuerbare Energien: neue Rahmenbedingungen ab 2025/ 2026
Um das Produktionspotenzial erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft zu nutzen, sind die Rahmenbedingungen entscheidend. Mit der Annahme des Stromgesetzes im Sommer 2024 gibt es diverse Neuerungen, welche auch die Landwirtschaft betreffen. Der Bundesrat plant die Umsetzung in zwei Etappen, 2025 und 2026. Das erste Verordnungspaket wurde Ende November verabschiedet. (BFE)
Die Förderung von Solaranlagen auf Dächern bringt neue Regelungen zur Vermarktung und Vergütung des erzeugten Stroms mit sich. Virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) sowie lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs) eröffnen neue Chancen für die Betriebe. Die Vergütung bei einer Einspeisung wird sich zukünftig am Referenzmarktpreis orientieren, eine Minimalvergütung für Anlagen unter 150kW soll die Amortisation über die Lebensdauer sicherstellen. Die endgültige Festlegung der Minimalvergütung erfolgt jedoch erst im zweiten Verordnungspaket des Bundesrates und wird ab 2026 umgesetzt Mehr
Während neue Biogasanlagen durch die gleitende Marktprämie gefördert werden, bleiben bestehende Anlagen unzureichend berücksichtigt. Mehr dazu bei Ökostrom Schweiz
AgroCleanTech wird die detaillierten Auswirkungen auf die Landwirtschaft analysieren und Anfang nächstes Jahr kommunizieren. Diesem Thema widmet sich auch unsere jährliche Tagung am 3. April 2025.
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