Batteriespeicher

Batteriespeicher für Landwirtschaftsbetriebe

Moderne Landwirtschaftsbetriebe stehen heute vor steigenden Energiekosten, wachsendem Strombedarf und dem Wunsch nach mehr Unabhängigkeit. Batteriespeicher bieten hier eine zukunftssichere Lösung: Sie ermöglichen es, selbst erzeugten Strom – beispielsweise aus Photovoltaikanlagen – effizient zu speichern und genau dann zu nutzen, wenn er benötigt wird. So lassen sich Lastspitzen reduzieren, Energiekosten senken und die Eigenverbrauchsquote deutlich erhöhen.

Ob Milchviehbetrieb, Ackerbau oder Biogasanlage – mit einem maßgeschneiderten Speichersystem schaffen landwirtschaftliche Betriebe mehr Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.

Weitere Informationen

 

Beiträge des Bundes für Batteriespeicher

Die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie entspricht selten dem Strombedarf eines Betriebes. Um die Eigenversorgung zu verbessern, braucht es eine Speicheranlage. Die Strukturverbesserungsverordung des Bundes sieht eine Förderung dieser Technik vor.

Voraussetzungen

Die Grösse des Speichers muss auf den Bedarf des landwirtschaftlichen Betriebes ausgelegt sein und der gespeicherte Strom aus betriebseigener, erneuerbarer Energiequelle stammen.
Es können nur Betriebe Beiträge erhalten, welche die allgemeinen Voraussetzungen für Investitionshilfen erfüllen. Diese sind beispielsweise Ausbildungsanforderung, Grösse über 1 SAK, ÖLN erfüllt, usw.

Wie sieht die Unterstützung aus?

Bund und Kanton unterstützen mit je 100 CHF/kWh Speicherkapazität (max. 200 CHF/kWh). Diese Beiträge à fonds perdu können nur ausgelöst werden, wenn der Kanton seinen Beitrag beisteuern kann. Die Kantone sind bestrebt, mit Ihrem Anteil die Bundesgelder auszulösen. Dies hängt aber davon ab, wie viel Beiträge andere landwirtschaftliche Projekte schon benötigen. So kann es passieren, dass zurzeit in einem Kanton diese Förderung nicht zur Verfügung steht.

Für Fragen zur Investitionshilfe "Energiespeicher" wenden Sie sich direkt an die Kreditkasse Ihres Kantons.

Links zu den Kantonen

 

Link zum Anhang 3.4.1 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV)

 

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